Der Befall einer Wohnung mit Bettwanzen stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 BGB dar.
OLG Düsseldorf vom 22.5.2025 – I 24 U 227/23 –
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie mit Bettwanzen zu kämpfen haben. In der Regel haben Mieterinnen und Mieter erhebliche Minderungsansprüche gegen die Vermieter, wenn diese mit der Beseitigung und Bekämpfung von Bettwanzen nach der ersten Mängelmeldung zu lange warten oder die Verantwortung sogar ganz von sich weisen.
Es handelt sich bei diesem Ungezieferbefall um einen gewöhnlichen Mangel, der zur Minderung berechtigt und von Vermieterseite bekämpft werden muss. Mietereigene Maßnahmen alleine führen erfahrungsgemäß nicht zum Erfolg. Die Mietwohnung ist durch die eingeschränkte Nutzbarkeit und den massiven Aufwand, der ein Befall für die Mieter:innen bedeutet, erheblich eingeschränkt.
Lassen Sie sich beraten und helfen.