Kosten

 

Welche Kosten auf Sie zukommen werden hängt vom Umfang und den Erfolgsaussichten ihres Begehrens ab. Außerdem von Ihren finanziellen Möglichkeiten. Hierüber werde ich Sie vor Mandatserteilung beraten.

 

Grundsätzlich gilt zur Kostenverteilung: Wer das Verfahren gewinnt, bekommt seine Kosten von der Gegenseite erstattet. Grundsätzlich gilt aber auch: Bis zum Abschluss des Verfahrens muss jeder zunächst seine eigenen Kosten tragen. Hierunter fallen die Kosten für den Anwalt und gegebenenfalls auch Gerichtsgebühren.

 

Die Anwalts- als auch Gerichtsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG). Erlaubt - und für die außergerichtliche Vertretung ohnehin vorgesehen - ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Je nach Fall und Situation kann dies günstig sein. Hierüber berate ich Sie.

 

Rechtschutzversicherungen

 

Ich arbeite eng und vertrauensvoll mit dem Berliner Mieterverein zusammen. Mitglieder des Berliner Mietervereins (wie auch der Berliner Mietergemeinschaft und des Berliner Mieterschutzbundes) verfügen in der Regel über eine Rechtsschutzversicherung. Als Mitglied eines Mieter berate ich Sie hierzu gerne und übernehme auch die Korrespondenz mit dem Berliner Mieterverein und der dahinter stehenden Versicherung für Sie.

 

Sofern Sie - unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Mietervereinigung - über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich auch hier für Ihren konkreten Fall eine Deckungszusage anfordern. Dies muss vor meiner eigentlichen Tätigkeit für Sie erfolgen. Teilen Sie mir also frühzeitig mit, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

 

Sonderfall Mietpreisbremse: Der Verstoß gegen die Mietpreisbremse bei Vertragsschluss wird von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel als "Schadensfall zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses" angesehen. Abschlüsse von Rechtsschutzversicherungen und Eintritte in eine Mietervereinigung führen deswegen häufig nicht zur Kostendeckung für einen Mietprozess über die Zulässigkeit dieser Miethöhe, wenn der Mietvertragsschluss schon dem Beginn der Versicherungszeit statt gefunden hat. 

 

Das Kostenrisiko ist aber überschaubar und gut eingrenzbar. Lassen Sie sich auch ohne Kostendeckung zu einer erfolgreichen, gerichtlichen Durchsetzung der Mietpreisbremse anwaltlich beraten. 

 

Prozesskostenhilfe

 

Für den Fall, dass Sie die anwaltlichen Kosten und die Gerichtsgebühren nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dieser Antrag ist aber nur erfolgreich, wenn das Gericht Ihr Vorbringen als erfolgsversprechend einstuft und Ihre Mittel für tatsächlich nicht ausreichend hält.

 

Über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen werde ich Sie informieren. Auch hier ist das Risiko abzuwiegen. Im Fall des Verlierens können im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite an Ihnen hängen bleiben. 

 

Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: