Ich berate und unterstütze WEG-Verwaltungen bei der Durchsetzung von Hausgeldansprüchen, wenn das eigene Mahnwesen und Mahnverfahren nicht mehr zum Erfolg führen.
Eine langfristige Zusammenarbeit führt hier zu einer effektiven Verwaltungstätigkeit und sichert die Liquidität der Gemeinschaft der Eigentümer.
Führen auch gerichtliche Verfahren nicht zur Zahlung, weil säumige Eigentümer:innen nicht zahlungsfähig sind, ist eine effiziente Zwangsvollstreckung nötig. Auch hier kooperiere ich mit zahlreichen Verwaltern erfolgreich und dauerhaft.
Welche Möglichkeiten für die Zwangsvollstreckung stehen zur Verfügung?
1. Pfändung von Bankkonten und Forderungen: Zunächst sollten Bankkonten oder Forderungen des Schuldners gepfändet werden.
2. Sachpfändung: Bewegliche Gegenstände des Schuldners können gepfändet werden.
3. Sicherungshypothek: Gegebenenfalls kann die Eintragung einer Sicherungshypothek ins Grundbuch der Einheit des Schuldners sinnvoll sein.
4. Versorgungssperre: Bei erheblichen Zahlungsrückständen (mindestens sechs Monate) kann die WEG mit einfacher Mehrheit beschließen, die Wohnung des säumigen Eigentümers von der Versorgung mit Gas, Strom und Wasser abzutrennen.
5. Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung; Hier sind die Privilegien des § 10 ZVG für die Wohnungseigentümer zu nutzen. Diese müssen bei einer Zwangsversteigerung vorrangig befriedigt werden. Dafür ist eine schnelle Anmeldung der offenen und titulierten Hausgeldansprüche durch den Verwalter unbedingte Voraussetzung.